Limousinenservice-Munich ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Limousinenservice-Munich und deren Kunden. Sie ersetzen alle vorherigen AGB und gelten für diese Kunden ausschließlich. Anderen AGB wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt erst mit Übersendung einer Bestätigungsmail durch Limousinenservice-Munich zustande. Eine Pflicht zum Vertragsschluss besteht in keinem Fall.

3. Buchungsanfragen

Limousinenservice-Munich akzeptiert Buchungsanfragen nur über die eigene Webseite, dabei müssen die Anfragenden den vollen Namen, die Zahl der Passagiere sowie Zahl, Größe, Gewicht und Art der Gepäckstücke bereits bei der Anfrage korrekt benennen. Limousinenservice-Munich behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen wegen der Zahl der Passagiere oder der Größe, dem Gewicht oder der Art des Gepäcks zurückzuweisen.

4. Kündigungsgründe seitens Limousinen Service Munich

Limousinenservice-Munich ist berechtigt, den Auftrag auch nach Bestätigung zu kündigen, wenn die Zahl der Passagiere und/oder die Zahl, die Größe, das Gewicht oder die Art des Gepäcks wesentlich höher ist als vereinbart.

Dieses Kündigungsrecht gilt auch, wenn für einige der Passagiere Kindersitze notwendig werden, der Kunde dies aber bei der Buchungsanfrage nicht mitteilte.

Ebenso ist Limousinenservice-Munich berechtigt, den Auftrag nach Bestätigung zu kündigen, wenn die Passagiere und/oder deren Gepäck nach mehr als 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht vollständig am Abholort vorhanden sind.

Bei Flughafenabholungen ist Limousinenservice-Munich nach 60 Minuten vergeblichen Wartens zur Kündigung berechtigt. Flugverspätungen ändern nichts an dem Kündigungsrecht.

Auch ist Limousinenservice-Munich berechtigt, den Auftrag nach Bestätigung zu kündigen, wenn von den Passagieren und/oder dem Gepäck eine Gefahr für Fahrer, Fahrzeug, Verkehr oder Dritte ausgeht. Dieses Kündigungsrecht ist insbesondere bei ansteckenden Krankheiten, Betrunkenheit, Drogenkonsum, fremdschädigendem/aggressiven Verhalten sowie bei schweren Beleidigungen jeglicher Art gegeben.

Bei solchen Kündigungen aufgrund von Umständen, die im Risikobereich des Passagiers liegen, ist Limousinenservice-Munich berechtigt, das vereinbarte Entgelt als Schadensersatz zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, dann wird dieser geringere Schaden berechnet.

Diese Kündigungen können jederzeit, also auch unmittelbar vor Fahrtantritt ausgesprochen werden, Kündigungen aufgrund von ansteckenden Krankheiten, Betrunkenheit, Drogenkonsum, fremdschädigendem/aggressiven Verhalten sowie bei schweren Beleidigungen jeglicher Art auch noch während der Fahrt.

5. Stornierung seitens des Kunden / Kosten

Der Kunde kann Zeitbuchungen (Stundenmiete) nur bis 12 Stunden vor Abholung stornieren. Bei One-Way-Transfer 6 Stunden vor Abholung. Erfolgt die Stornierung später, ist das volle vereinbarte Entgelt als Schadensersatz zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6. Kunden- und Passagierpflichten

Die Kunden und die Passagiere sind verpflichtet, während der Fahrt die Anweisungen des Fahrers zu befolgen und jedes Verhalten zu unterlassen, dass die Sicherheit des Fahrers, des Fahrzeuges oder des Straßenverkehrs oder die Sauberkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt. Auch sind die Kunden und die Passagiere verpflichtet, dem Fahrer wahrheitsgemäß Auskunft über die Inhalte des Gepäcks zu erteilen, damit der Fahrer abschätzen kann, ob davon Gefahren für ihn, das Fahrzeug oder den Straßenverkehr ausgehen.

Die Kunden sind verpflichtet, die Abholzeiten unter Berücksichtigung der üblichen Verkehrslagen so zu vereinbaren, dass das Ziel ohne Risiken für den Fahrer, das Fahrzeug oder den Straßenverkehr und ohne Geschwindigkeitsüberschreitungen erreicht werden kann. Er hat dabei insbesondere unerwartete Staus einzuplanen.

7. Zahlung

Die Zahlung erfolgt per PayPal, Kreditkarte oder bei verifizierten Kunden per Rechnung. Zahlungen werden nur in Euro akzeptiert.

8. Routen / Zuschläge für Routenabweichungen, Zwischenstopps und Verspätungen des Kunden

Limousinenservice-Munich wird die nach Verkehrslage schnellste Route fahren.

Gegen einen Aufpreis können Zwischenstopps und Routenabweichungen auch noch nach Buchungsbestätigung vereinbart werden. Limousinenservice-Munich ist nicht verpflichtet, diese zusätzlichen Vereinbarungen einzugehen und kann sie ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Wenn Limousinenservice-Munich das Kündigungsrecht wegen Verspätung nicht ausübt, ist es berechtigt, nach Ablauf der oben genannten Wartefristen für jede angefangene halbe Stunde einen Verspätungszuschlag gemäß der Preisliste [Link] zu berechnen.

9. Haftungsbeschränkung / Keine Haftung für Verkehrslage

Limousinenservice-Munich haftet für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen.

Limousinenservice-Munich haftet für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Limousinenservice-Munich nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die Anbieter und Kunde vertrauen darf. Soweit dem Kunden Gegenstände überlassen werden, bleibt das Recht auf Schadensersatz auf Produkthaftungsrecht bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt.

Limousinenservice-Munich haftet nicht für Verspätungen aufgrund der Verkehrslage.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Unterföhring. Örtlich zuständig sind bei Verträgen mit Kaufleuten die Gerichte am Sitz von Limousinenservice-Munich. Vertragssprache ist Deutsch.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.